Eigentum verpflichtet - außer für Vermieter
In der Habersaathstraße 40-48 Berlin kann man gerade in erschreckender Klarheit die Absurdität der kapitalistischen Eigentumsordnung bestaunen. Der Eigentümer des Wohnkomplexes beauftragte (mutmaßlich!) einen Schlägertrupp um sein Eigentum zu verwüsten. Türen wurden eingetreten, Waschbecken, Badewannen und Toiletten zertrümmert, der ganze Wohnblock überschwemmt. (Mutmaßliches!) Ziel des Eigentümers ist es die verbliebenen Mieter:innen sowie die Gruppe obdachloser Menschen, die in den leerstehenden Wohnungen Unterschlupf gefunden haben, herauszuekeln. Der Wohnblock soll abgerissen und an seiner Stelle ein neuer Wohnkomplex errichtet werden. Genaueres kann in diesem Artikel im Neuen Deutschland nachgelesen werden. Auch in dem sehr guten Dokumentarfilm Sold City wurde das Thema schon behandelt.
David Graeber und David Wengrow beschreiben in ihrem lesenswerten Buch "Anfänge" das Wesensmerkmal des Eigentums als das von der Gemeinschaft Abgesonderte. Das Wesentliche daran ist, dass der Eigentümelnde andere von der Nutzung seines Eigentums ausschließen kann. Nur der Eigentümer allein kann über sein Eigentum verfügen, alle anderen sind davon ausgeschlossen.
Nun besteht ein Mietverhältnis aber gerade in der Vereinbarung, der Mietpartei das Eigentum des Vermieters zur Nutzung zu überlassen. Der Vermieter muss sich also zuerst des Mieters entledigen, um wieder völlig frei über sein Eigentum verfügen zu können. Graeber/Wengrow beschreiben es wie folgt:
Das Besondere am Eigentumsverständnis des römischen Rechts, der Grundlage fast aller heutigen Rechtssysteme, besteht darin, dass die Verpflichtung zum Teilen und zur Fürsorge stark reduziert oder sogar ganz eliminiert ist.
Im römischen Recht gibt es drei grundlegende Rechte, die sich auf den Besitz beziehen: usus (das Recht zu nutzen), fructus (das Recht, die Produkte eines Gutes, wie etwa die Früchte eines Baumes, zu genießen) und abusus (das Recht zu beschädigen oder zu zerstören). [...] Das entscheidende Merkmal ist also, dass man die Möglichkeit hat, nicht für sein Eigentum zu sorgen oder es sogar nach Belieben zu zerstören.
Die Eltern des Grundgesetzes haben dieses Problem erkannt und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums in Artikel 14, Absatz 2 aufgenommen:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Nun darf sich jeder selbst erklären, wie diese sinnlose Zerstörung von Wohnraum, in einer Stadt, in der eben dieser Wohnraum viel zu knapp ist, dem Wohle der Allgemeinheit dient. Die Antwort kennt vermutlich nur der Eigentümer und Geschäftsführer der Arcadia Estates GmbH, Herr Dr. Andreas Pichotta. Was vernünftig denkende Menschen fassungslos zurücklässt, ist eine ganz gewöhnliche Beobachtung aus dem Alltag im Kapitalismus.